Tag Archiv | "Hansjürg Fehr"

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Der Stadtkanton ist eine Totgeburt


Nationalrat Hans-Jürg Fehr über die neu lancierte Strukturdebatte. -

Der Vorgang hat Seltenheitswert: Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates stösst überparteilich einstimmig eine neue Diskussion über das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kanton an. In gebotener Zurückhaltung legt sie sich nicht schon am Anfang der gewünschten Debatte fest auf eine bestimmt Variante, sondern öffnet den Blickwinkel auf vier verschiedene Richtungen, in die sich Schaffhausen entwickeln könnte oder sollte. Bloss eine Meinung wird offenbar überparteilich einstimmig vorab schon geteilt: So, wie die Strukturen sind, sind sie nicht mehr gut genug, sind sie vor allem nicht zukunftsfähig genug. Darüber wird als erstes zu diskutieren sein.

Ich für meinen Teil unterstütze diese Ansicht. Es gibt Reformbedarf, auch wenn nicht übersehen werden sollte, dass der Kanton Schaffhausen des Jahres 2011 nicht mehr der gleiche ist wie derjenige des Jahres 2000. Immerhin ist jede fünfte Gemeinde seither als politische Einheit verschwunden und zu einem blossen Ortsteil geworden. Dieser Prozess der Eingemeindung wird wahrscheinlich schon nächstes Jahr fortgesetzt, wenn sich Guntmadingen und Beringen ihr Ja-Wort geben. Weitere Fusionen oder Eingemeindungen sind absehbar. Diese beachtliche Dynamik wirft die Frage auf, warum das der GPK nicht genügt? Immerhin erfüllt dieser Prozess eine der entscheidenden Bedingungen, die auch die GPK stellt, dass Strukturveränderungen nämlich von unten kommen sollten und nicht von oben verordnet werden dürfen.

Was mich am Denkansatz der GPK stört, ist die Fixierung auf die Verwaltungskosten. Mit diesem Massstab gemessen ist leicht vorstellbar, dass ein Stadtkanton günstiger zu verwalten wäre als ein Kanton, in dem es auch noch eigenständige Gemeinden gibt, die sich ein Stück weit selbst verwalten. Es müssen aber noch ein paar andere Massstäbe beigezogen werden, zum Beispiel diejenigen der Rechtstaatlichkeit und der föderalistischen Machtteilung. Wer die unterste Staatsebene abschafft, zentralisiert Macht und beseitigt einen Rechtsweg: Gegen Entscheide der Gemeindebehörden kann nicht mehr Rekurs beim Kanton erhoben werden, wenn es die Gemeinden nicht mehr gibt.

Auf die Option Stadtkanton ist aus staatspolitischen und rechtsstaatlichen Gründen zu verzichten . Sie wird in den Gemeinden enorme Widerstände wecken und verträgt sich nicht mit der Idee einer von unten angestossenen und getragenen Strukturreform. Mehr Potenzial hat die Bereinigung der Gemeindestrukturen, die der Kanton mit einer geschickten Politik von Anreizen und Ansprüchen vorantreiben sollte.

Hans-Jürg Fehr, Nationalrat

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Joseph Beuys und Hans-Jürg Fehr


Hans Jürg Fehr in den Hallen für Neue Kunst in SchaffhausenAuf Einladung der „Hallen für Neue Kunst“ hielt Hans-Jürg Fehr am 21. August um 11.30 Uhr in den „Hallen für Neue Kunst“ einen Vortrag über „Das Kapital“ von Joseph Beuys. Der berühmte deutsche Künstler wäre dieses Jahr 90 Jahre alt geworden, und aus diesem Grund widmen die Hallen ihm und vor allem eben seinem wichtigsten, in Schaffhausen installierten Werk eine ganze Vortragsreihe. Hans-Jürg Fehr betrachtete und deutete „Das Kapital“ durch zwei Brillen: Durch seine Brille als praktizierender Politiker und durch seine Brille als ausgebildeter Historiker. Er lieferte eine ganz persönliche Interpretation des vieldeutigen Werks. Als Historiker gelang es ihm  in faszinierender Weise das Geflecht von sozialen Veränderungen und Verhältnissen zu verdeutlichen in dem eine solche „neue“ Kunst überhaupt hervor gebracht werden kann.

Zitat: “So sehr ich nämlich anerkenne, dass Kunstwerke aus einem persönlichen schöpferischen Prozess hervorgehen, so sehr bin ich überzeugt von ihrer sozialen, also überindividuellen Bedingtheit”.

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Vier Vorstösse von Nationalrat Hans-Jürg Fehr


Vier Vorstösse von Hans-Jürg Fehr:

1. Interpellation Atommüll:

Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

  1. Führen der Bundesrat oder Schweizer Verwaltungsstellen mit einem oder mehreren unserer Nachbarstaaten Gespräche über die gemeinsame Nutzung von zukünftigen Atommüll-Endlagern auf Schweizer Territorium?
  2. Wird die gemeinsame Nutzung von Atommüll-Endlagern auf Schweizer Gebiet im Rahmen der Verhandlungen mit Deutschland über den Fluglärm thematisiert, d.h. als Teil einer „Paketlösung“ besprochen?
  3. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass ausgerechnet der Ministerpräsident von Baden-Württemberg und zukünftige EU-Kommissar, Günther Oettinger, vor dem Europaparlament gesagt hat, man sondiere die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung eines allfälligen Atommüll-Endlagers im Zürcher Weinland?
  4. Deuten die Aussagen von Günther Oettinger darauf hin, dass das Problem der Entsorgung von hochradioaktiven Abfällen nicht mehr ausschliesslich innerhalb der Landesgrenzen gelöst werden muss, sondern vermehrt internationale Lösungen gesucht werden? Gibt es solche Bestrebungen in der EU?

Begründung

Günther Oettinger, Ministerpräsident des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg und designierter EU-Kommissar, hat anlässlich seiner Anhörung vor dem Europaparlament am 15. Januar 2010 höchst erstaunliche Aussagen gemacht. Er sagte, dass man die Möglichkeit sondiere, das geplante Atommüll-Endlager im Zürcher Weinland gemeinsam mit der Schweiz zu nutzen. Er liess auch keinen Zweifel, dass er eine solche grenzüberschreitende „Lösung“ begrüssen würde. Natürlich wurden diese spektakulären Äusserungen einen Tag später dementiert, aber weil Oettinger ohne Zweifel als MP des Bundeslandes Baden-Württemberg beste Kontakte hat in die Schweiz hinein und auch direkt involviert ist in die Verhandlungen über den Fluglärm, ist schwer vorstellbar, dass seine Aussagen zum Atommüll-Lager aus der Luft gegriffen sind. Es besteht daher in der grenznahen Bevölkerung eine erhebliche Verunsicherung.

2. Interpellation Bahnverbindung Zürich-Stuttgart:

Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Entwicklung auf der Bahnverbindung Zürich-Stuttgart das Gegenteil von dem ist, was er 1996 mit Deutschland bezüglich NEAT-Zulauf vereinbart hat und was in Art. 1 des Gesetzes zum Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz verbindlich festgelegt wurde?
  2. Wieso lässt er zu, dass die beteiligten Bahnen derart gegen eine zwischenstaatliche Vereinbarung verstossen?
  3. Was hat der Bundesrat in den letzten zwei Jahren unternommen, um der in jeder Beziehung negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten?
  4. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Missstände unverzüglich beseitigt werden und ein Bahnbetrieb angeboten wird, der den Standards des internationalen Fernverkehrs entspricht und dem HGV-Gesetz Nachachtung verschafft?

Begründung

In der deutsch-schweizerischen Vereinbarung über die NEAT-Zufahrtstrecken von 1996 wird zwischen den beiden Metropolitanräumen Zürich und Stuttgart eine Fahrzeit der Bahn von 2 ¼ Stunden angestrebt. Im HGV-Gesetz ist dieser Zielwert explizit verankert worden. Seit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und der Inkraftsetzung des Gesetzes hat sich die Fahrzeit allerdings nicht verkürzt, sondern verlängert und beträgt bald mehr als drei Stunden! Zudem ist der Fahrbetrieb gekennzeichnet durch eine Reihe von chronischen Mängeln: Ständige Verspätungen bis zu einer halben Stunde, Anschlussbrüche in Zürich und Stuttgart, technische Probleme bei den Fahrzeugen, Ausserkraftsetzung der Neigetechnik, Notfahrpläne, ungenügendes Reservationssystem. Als Folge davon sinken die Passagierzahlen und verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit. Was die beteiligten Bahnbetriebe auf dieser internationalen Strecke seit Jahren anbieten, ist das Gegenteil einer attraktiven Fernverkehrsverbindung. Am 21. März 2010 werden SBB-Züge diejenigen der Deutschen Bahn ersetzen. Das geschieht allerdings mit Zugskompositionen tun, die an der Landesgrenze einen Lokwechsel nötig machen, was die Fahrzeit noch einmal verlängert. Die Bevölkerung hat genug von diesen gesetzeswidrigen Zuständen

3.  Interpellation SDA:

Mit der Schliessung des Schweizer Büros von Associated Press (AP) entsteht auf dem Medienmarkt ein privates Monopol: Die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) wird in Zukunft die einzige Anbieterin von Nachrichten über unser Land sein, die von Zeitungen abonniert werden können. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die entstandene Monopolsituation?
  2. Zieht er Konsequenzen hinsichtlich der im Gang befindlichen Verhandlungen über einen neuen Leistungsvertrag zwischen Bund und SDA?
  3. Private Monopole sind in einer Marktwirtschaft prinzipiell unerwünscht: Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob aus der SDA ein Element des publizistischen Service public in der Schweiz gemacht werden sollte, beispielsweise durch ihre Umwandlung in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit staatlicher Konzession?

Begründung

Mit der Schliessung der AP-Filiale macht die Monopolisierung auf dem Schweizer Zeitungsmarkt einen weiteren, grossen Schritt. Die Tatsache, dass es nur noch eine inländische Nachrichtenagentur gibt, darf nicht so ohne weiteres hingenommen werden. Dies umso mehr, als die SDA jenen Verlagen gehört, die in ihrem jeweiligen Marktgebiet ebenfalls eine monopolähnliche Position einnehmen. Es braucht eine Lagebeurteilung durch den Bundesrat. Da die bestehende Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SDA auf Ende 2010 ausläuft und gegenwärtig eine neue verhandelt wird, stellt sich zudem die Frage, ob die Beziehung Bund-SDA wegen des entstandenen Monopols nicht grundsätzlich überprüft werden sollte. Der Bundesrat lässt gegenwärtig  einen Bericht zur Lage der Presse in der Schweiz erarbeiten. Es wäre angebracht, in diesem Bericht auch das Thema Agentur-Monopol zu behandeln und im Hinblick auf die Zukunft Überlegungen anzustellen, ob und wie die SDA in ein Unternehmen des publizistischen Service public umgewandelt und mit einem erweiterten Leistungsauftrag versehen werden könnte.

4. Parlamentarische Initiative: Städte in den Ständerat:

Gestützt auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich im Sinne einer allgemeinen Anregung folgende Parlamentarische Initiative ein :

Die Bundesverfassung räumt den Städten mit mehr als 100‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern den Status eines Halbkantons ein. Das bedeutet konkret

  • dass diesen grossen Städten je ein Sitz im Ständerat zusteht;
  • dass sie bei der Ermittlung des Ständemehrs bei Volksabstimmungen als halbe Standesstimme gezählt werden;
  • dass ihnen das Recht auf Einreichung einer Standesinitiative zusteht und
  • dass sie zusammen mit anderen Kantonen das Referendumsrecht gemäss BV Art. 141 ausüben können.

Begründung

Der schweizerische Föderalismus spiegelt nicht die demografischen und politischen Konstellationen zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sondern jene in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Verteilte sich damals die Bevölkerung ungefähr gleichmässig auf die ländliche und die städtische Schweiz, ist das heute ganz anders: In den zehn kleinsten Kantonen leben nur halb so viele Menschen wie in den zehn grössten Städten. Auch die politische Konstellation hat sich grundlegend geändert: War es nach dem Sonderbundskrieg und der Gründung des liberalen Bundesstaates für die junge Schweiz existenziell wichtig, die „Verliererkantone“ mit einem ausgeprägten Minderheitenschutz einzubinden, ist dieser Zusammenhang heute bedeutungslos geworden.

Die zehn kleinsten Kantone belegen im Ständerat 16 Sitze, die zehn grössten Städte dagegen keinen einzigen. Das politische Gewicht der kleinen Kantone ist zu gross, dasjenige der grossen Städte zu klein. Es braucht eine Reform des Föderalismus, die den heutigen und vor allem auch den zukünftigen Gegebenheiten besser Rechnung trägt. Das geschieht am besten dadurch, dass man niemandem etwas wegnimmt, sondern den grossen Städten das gibt, was die kleinen Kantone schon lange haben.

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Kosten statt Renten senken


Leserbrief zur Volksabstimmung vom 7. März von Hans Jürg Fehr. – Rentenklau bedeutet, dass zu viel von dem Geld, das sich die Versicherten ersparen, in die Kassen der Versicherungsgesellschaften fliessen. Der Rentenklau hat viele Gesichter. Eines davon sind die überrissenen Verwaltungskosten. Die AHV verrechnet für die Vermögensverwaltung nur etwa 25 Franken pro Kopf und Jahr. Die Lebensversicherungen verlangen 770 Franken, 25 Mal mehr! Nun sagt man, das sei Birnen mit Äpfeln verglichen, weil erste Säule und zweite Säule nicht das Gleiche seien. Vergleichen wir also Birnen mit Birnen, vergleichen wir die Verwaltungskosten der autonomen Pensionskassen mit denen der Lebensversicherungen, die in sogenannten Sammelstiftungen ebenfalls Pensionskassengelder verwalten. Die Autonomen machen es zum halben Preis. Würden die Lebensversicherungen so kostenbewusst arbeiten wie die autonomen Kassen, stünden jährlich 650 Millionen Franken mehr für Renten zur Verfügung.
Ein anderes Gesicht des Rentenklaus ist die ungesetzliche Gewinnabschöpfung zu Lasten der Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften kassieren nämlich nicht zehn Prozent vom Gewinn, wie es im Gesetz heisst, sondern zehn Prozent vom Umsatz, den sie mit den ihnen anvertrauten Spargeldern erzielen. Das ist ein krasser Missbrauch, der die Versicherten jährlich ebenfalls hunderte von Millionen Franken kostet.
Bevor die Renten um hundert Franken pro Monat gesenkt werden, sollen erst einmal die überrissenen Verwaltungskosten gesenkt und die ungesetzlichen Gewinnentnahmen unterbunden werden. Wenn es keinen Rentenklau mehr gibt, braucht es auch keinen Rentenabbau.

Hans-Jürg Fehr, Schaffhausen

Braucht Bührer eine Rente?

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„Ich will nichts lernen“


Nationalrat Hans-Jürg Fehr über unbelehrbare „Spitzenkräfte“. –

Der letztjährige Bundespräsident Hans-Rudolf Merz fühlte sich zu einem gewissen Zeitpunkt berufen, die Zügel in die Hand zu nehmen, nach Tripolis zu reisen und triumphierend mit den zwei dort blockierten Schweizer Geschäftsleuten nach Hause zurück zu kehren. Merz kam dann nicht mit den Geiseln zurück, sondern mit leeren Händen. Diese Aktion und alle ihr folgenden Aktivitäten des Bundespräsidenten führten nicht zu einer Lösung des Problems, ja nicht einmal zu einer Entspannung; sie haben die Lage im Gegenteil verschlechtert. Ich kenne nur eine Person, die das anders sieht – Hans-Rudolf Merz selber. Er sagte auf dem Höhepunkt der Libyen-Krise vor Zeugen: „Ich würde alles genau gleich wieder tun.“ Alles genau gleich. Trotz erkennbarem Schlamassel nichts falsch gemacht. Falsch. Nichts gelernt. Nicht lernfähig.
Eugen Haltiner, Präsident der Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde „Finma“, wurde vom Bundesverwaltungsgericht des Rechtsbruchs überführt. Er hatte entschieden, Kundendaten der UBS an die USA heraus zu geben. Das hätte er gemäss geltendem Recht nicht tun dürfen, diese Kompetenz stand ihm nicht zu. Haltiner sagt jedem, der es hören will, er wisse nun zwar, dass er unrechtmässig gehandelt habe, aber er würde es trotzdem wieder tun. „Die Hauptsache ist, dass wir das Ziel erreicht haben.“ Der Zweck heiligt also die Mittel, das Recht mag für alle anderen gelten, aber nicht für einen selbst. Mal abgesehen davon, dass sich die Schweiz wegen diesem unrechtmässigen Verhalten in eine ziemlich ungemütliche Situation hinein manövriert hat und gefragt werden muss, welches Ziel denn da erreicht worden sei, erstaunt der saloppe Umgang des hohen Beamten mit dem Rechtsstaat. Warum soll sich Herr Bünzli an das Gesetz halten, wenn es Herr Haltiner nicht tut, fragt sich da Herr Bünzli? – Auch Haltiner hat nicht nur nichts gelernt, er will nicht lernen.
Die UBS schreibt zwar weiterhin rote Zahlen und steht bei der Nationalbank mit einem Riesenbetrag in der Kreide. Trotzdem wird sie ihrem Kader vier Milliarden Franken Boni auszahlen, und niemand wird sie daran hindern, schon gar nicht die in dieser Kolumne namentlich erwähnten Herren, die beide jahrelang in den Diensten der UBS gestanden hatten. Zur Erinnerung: Die Ausschüttung extrem hoher Boni war einer der wichtigsten Faktoren, die zur globalen Finanzkrise geführt hatten. Also auch da: Nichts gelernt. Nichts lernen wollen.
Und was lernen wir von denen, die nicht lernen wollen?

von Hans-Jürg Fehr

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Medienkaffee


Medienmitteilung SP Schaffhausen - Zum Jahresauftakt lädt die SP Schaffhausen herzlichen zu einem Medienkaffee ein. Ein kurzer Rückblick auf das vergangene Jahr sowie ein Ausblick auf das sozialpolitisch bedeutende Jahr 2010 wird unser Thema sein.
Medienkaffee, Freitag, 15. Januar 2010, 10 Uhr, Restaurant Frieden, Schaffhausen

Zum Download der Unterlagen von Martina Munz, Hans-Jürg Fehr, Werner Bächtold und Christa Flückiger klicken Sie ‘Mehr’.

Martina-Munz

Hans-Jürg Fehr

Werner Baechtold

Christa Flückiger



Picture: With many thanks http://www.coffeekid.com

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Die SP hat Anspruch auf einen zweiten Regierungssitz


von Hansjürg Fehr

Die Regierung wird nach einem System gewählt, das nicht auf die möglichst pro-portionale Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte angelegt ist (Majorz-wahl). Trotzdem ist es legitim, aus den politischen Kräfteverhältnissen einen An-spruch auf gerechte Vertretung in der Exekutive abzuleiten. Deshalb begründet die SP die Kandidatur von Werner Bächtold auch mit solchen Überlegungen. Von Interesse ist insbesondere der Vergleich zwischen SP und FDP, den beiden Par-teien also, deren Vertreter sich um die Nachfolge von Heinz Albicker bewerben.

Wie sieht dieser Vergleich aus?

Wähleranteile bei den Kantonsratswahlen 2008
SP: 23%
FDP: 19,3%
Differenz zu Gunsten der SP: +3,7%

Zählt man die Jungparteien hinzu, ergibt sich folgendes Bild:
SP und AL: 27,13%
FDP und JFDP: 22,19%
Differenz zu Gunsten von SP/AL: +4,94%

Zählt man noch die „zugewandten Orte“ dazu, ergeben sich folgende Relationen:
SP, AL und ÖBS: 35,4%
FDP, JFDP und CVP: 27,31
Differenz zu Gunsten von links-grün: +8,09%.

Das Ergebnis ist eindeutig:
Die SP ist klar stärker als die FDP, und wenn man die nahestehenden Parteien hinzuzählt, ist die Differenz noch grösser. Daraus folgt, dass der Sitzanspruch der SP eindeutig besser ausgewiesen ist als derjenige der FDP.

Der Anspruch lässt sich aber noch auf eine andere Art begründen, nämlich mit dem Stimmenanteil, den rot-grün in Volksabstimmungen auf sich zu ziehen ver-mag. Ich habe eidgenössische Abstimmungen jüngsten Datums ausgewählt, in denen die Linke jeweils dem bürgerlichen Lager gegenüber stand:
- Initiative Flexibles Rentenalter: 41,4%
- Liberalisierung Hanfkonsum: 40,6%
- Unternehmenssteuerreform II: 48,6%
- 5. IV-Revision: 44,2%
- Einheitskrankenkasse: 24,6%
- Nationalbankgewinne für die AHV: 42,5%

- Durchschnitt 41,1%

Diese Liste zeigt, was wir auch aus früheren Untersuchungen wissen: Die poli-tisch links-grün orientierte Bevölkerung entspricht im Kanton Schaffhausen unge-fähr zwei Fünfteln der Stimmberechtigten. Diese grosse Bevölkerungsgruppe ist mit bisher nur einer Vertreterin im Regierungsrat untervertreten. Angemessen wären 40% statt 20%, also zwei von fünf Sitzen.
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Im Rückblick auf die letzten 50 Jahre sind zwei SP-Regierungsmitglieder nicht die Ausnahme, sondern die Regel gewesen. Erst in jüngster Zeit ist die sozialdemo-kratisch und grün orientierte Bevölkerung nur noch mit einer Vertreterin in der Kantonsregierung präsent. Der Anspruch der SP auf einen zweiten Sitz ist des-halb nicht nur gut begründet in den realen politischen Kräfteverhältnissen, son-dern bedeutet auch die Wiederaufnahme der bewährten Tradition des 3 (bürger-lich) zu 2 (SP) in der kantonalen Exekutive.

Schaffhausen, im September 2009 Hans-Jürg Fehr, Nationalrat

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1. August-Rede in Stein am Rhein 2009 Von Nationalrat Hans-Jürg Fehr, SP, Schaffhausen


Ich erzähle Ihnen eine Geschichte, die den Besuchergruppen im Bundeshaus erzählt wird: Als man sich vor gut hundert Jahren daran machte, das neue Parlamentsgebäude mit symbolträchtigen Figuren auszustatten, schlugen die Aargauer den Bauernführer Niklaus Leuenberger vor. Er hatte im 17. Jahrhundert den Freiheitskampf der Aargauer Untertanen gegen ihre damaligen Herren angeführt und den sogenannten Bauernkrieg schliesslich verloren. Er wurde in hingerichtet. Für die Aargauer ist Leuenberger eine historische Heldenfigur, ein Freiheitskämpfer wie Wilhelm Tell. Der Kanton Bern wehrte sich vehement gegen den Vorschlag, Leuenberger im neuen Bundeshaus einen Ehrenplatz einzuräumen. Für ihn war er ein Rädelsführer, ein Aufständischer, ein Unruhestifter, ein Revoluzzer, denn die Berner waren die Herren gewesen gegen die sich die Aargauer erhoben hatten. Sie hatten Leuenberger hingerichtet. Man konnte sich natürlich nicht einigen und darum gibt es jetzt dort im Bundeshaus, wo die Aargauer den Bauernführer hinstellen wollten, einen weissen Vorhang.
Diese kleine Episode wirft nicht nur ein Licht auf die Zustände in der Alten Eidgenossenschaft, sie wirft vor allem auch ein Licht auf dem Umgang mit dieser Geschichte. 50 Jahre nach der Gründung des schweizerischen Bundesstaates wollte die offizielle Schweiz nicht mehr wahrhaben, was die Alte Eidgenossenschaft wirklich gewesen war. Sie war im Gegenteil daran, sich eine glorreiche Geschichte zurecht zu zimmern, die im wesentlichen der Phantasie von Friedrich Schiller folgte und nicht den realen historischen Verhältnissen. Sie machte aus seinem Theaterhelden Wilhelm Tell und seinem Theater-Ereignis Rütlischwur historische Figuren und Vorgänge, die es so nie gegeben hatte. Die damalige offizielle Schweiz konstruierte also eine Wunsch-Vergangenheit, die so ziemlich das Gegenteil war von der Real-Vergangenheit:
„Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern; lieber den Tod als in der Knechtschaft leben“. Das ist der programmatische Satz aus Schillers Wilhelm Tell. Das ist die Wunschgeschichte. Tatsächlich aber war die Alte Eidgenossenschaft nicht ein einig Volk von Brüdern gewesen, sondern ein Konglomerat von Herrenvölkern und Untertanenvölkern. Grosse Teile der heutigen Schweiz lebten damals in Knechtschaft, der Knechtschaft der Alten Eidgenossen nämlich. Ich habe nie verstanden, warum man im Aargau, im Thurgau, in der Waadt, im Rheintal, im Tessin und in vielen anderen Gegenden der Schweiz am 1. August jene alte Zeit mitfeierte und mit glorifizierte, in der man unfrei war, minderberechtigt, bevogtet und ausgebeutet von jenen 13 eidgenössischen Orten, die über sie herrschten.
Meine Damen und Herren, die Schweiz entstand nicht 1291, sondern zwischen 1798 und 1848; sie war nicht die Fortsetzung der Alten Eidgenossenschaft, sondern deren Zerstörung und Überwindung. Sie ist nicht entstanden durch heldenhaften Kampf gegen äussere Feinde, sondern war das Ergebnis härtester interner Konflikte: Zuerst der Aufstand der Untertanengebiete gegen ihre eidgenössischen Herren, bekannt geworden als Helvetische Revolution, am Schluss der Bürgerkrieg zwischen liberalen reformierten und katholisch-konservativen Ständen. Und dazwischen trat als ganz wichtiger Geburtshelfer der Kaiser Napoleon mit seiner Armee in Erscheinung, der die helvetische Schweiz militärisch besetzte und den neuen bürgerlichen Ideen mächtig Auftrieb gab.
Warum erzähle ich das? Aus zwei Gründen. Erstens bin ich für einen ehrlichen Umgang mit der Geschichte. Wir sollten unsere Vergangenheit nicht durch eine verklärende und beschönigende Brille betrachten, sondern durch eine realistische, der Wahrheit verpflichtete. Nur so können wir unsere wahren Werte und Wurzeln frei legen. Und wenn wir schon Helden brauchen, dann sollten es wenigstens die richtigen sein. Es war der Bundesstaat, der den Menschen Freiheit brachte: Redefreiheit, Pressefreiheit, Niederlassungsfreiheit, Versammlungsfreiheit. Das gab es vorher nicht. Es war der Bundesstaat, der zwischen Stadt und Land und unter den Kantonen Gleichheit herstellte. Es war der Bundesstaat, der die direkte Demokratie und den Föderalismus mit seinem ausgeprägten Minderheitenschutz verwirklichte. Das gab es vorher nicht. Es war der Bundesstaat, der die unentgeltliche Volksschule einführte und den vorher grassierenden Analphabetismus besiegte. Es war der Bundesstaat, der als erster Staat in der Welt Kinderarbeit verbot und so den ersten Schritt hin zur Schweiz als Sozialstaat vollzog.
Mein zweiter Grund für den ehrlichen Umgang mit der Geschichte: Gesellschaften, die eine Wunsch-Vergangenheit pflegen, neigen auch dazu, sich in der Gegenwart an gewünschten statt real existierenden Zuständen zu orientieren. Das wirkt sich früher oder später fatal aus, weil man aus falschen Annahmen eben falsche Schlüsse zieht. Lassen Sie mich das an einem Begriff erläutern, der immer am 1. August speziell ins Zentrum gerückt wird, demjenigen der Unabhängigkeit unseres Landes. Es wird von gewissen Kreisen mit viel propagandistischen Mitteln der Eindruck erweckt, wir seien als Staat vollständig unabhängig und könnten tun und lassen was wir wollen. So sehr ich den Wunsch nach Unabhängigkeit verstehe, so sehr plädiere ich dafür, den Wunsch nicht mit der Realität zu verwechseln. Nehmen wir als Beispiel die aktuelle Wirtschaftskrise. Sie ist nicht in der Schweiz entstanden, aber die Schweiz ist von ihr voll erfasst worden, weil sie wirtschaftlich aufs engste mit der Welt verbunden ist. Unser Land verdient jeden zweiten Franken mit Exporten, also im Ausland; das bringt uns zwar Wohlstand, aber der Preis ist natürlich eine stetig wachsende Abhängigkeit von der ausländischen Kundschaft, die unsere Produkte kauft. So merkwürdig es tönen mag, so wahr ist es: Für den Schaffhauser Industriekonzern Georg Fischer als Zulieferer der Automobilindustrie ist das Konjunkturförderungsprogramm der deutschen Regierung wesentlich wichtiger als dasjenige der Schweiz.
Nehmen wir als zweites Beispiel das sogenannte Bankgeheimnis. Wir erinnern uns an die markigen Worte des früheren Finanzministers Kaspar Villiger, der sagte: „Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar“. Wir erinnern uns an die markigen Worte des amtierenden Finanzministers Hans Rudolf Merz: „Wer das Bankgeheimnis knacken will, wird auf Granit beissen.“ Wir wissen, was im letzten halben Jahr geschehen ist: Das Bankgeheimnis ist geknackt, es hat dem Druck der grossen Wirtschaftsmächte, die unsere wichtigsten Handelspartner sind, nicht stand gehalten. Der Granit hat sich als Papier erwiesen. Die beiden Finanzminister und mit ihnen viele andere einflussreiche Leute haben sich gründlich getäuscht. Sie haben sich getäuscht, weil ihnen die Wunschwelt den Blick auf die Real-Welt verstellte. Das Resultat kennen wir: Die Schweiz hat als Wirtschaftsnation und als Staat enormen Schaden erlitten.
Lassen Sie mich die Frage der Unabhängigkeit noch von einem anderen Punkt aus beleuchten, weil sie zentral ist für die Stellung der Schweiz in der Welt und vor allem in Europa.
Ich arbeite seit mehr als neun Jahren als Nationalrat in der Gesetzeswerkstatt in Bern. Ich erlebe tagtäglich die mehr oder weniger stille Anpassung unseres Rechts an die Regelungen der Europäischen Union. Es gibt kein Gesetz mehr, das nicht so weit wie möglich europakompatibel gestaltet wird. Gewisse Verordnungen der EU sind sogar Buchstabe für Buchstabe kopiert und vom Bundesrat ins schweizerische Recht überführt worden. Man nennt diesen Vorgang autonomen Nachvollzug. Da haben wir sie wieder, diese beschönigende, den Leuten Sand in die Augen streuende Art, unangenehmen Wahrheiten auszuweichen. Autonom ist dieser Nachvollzug von EU-Recht nicht, denn autonom würde ja heissen, wir können es tun, wir können es aber auch lassen. Die Wahrheit ist, dass wir es eben nicht lassen können. Die Sachzwänge sind derart stark, dass wir die Interessen der Schweizer Bevölkerung durch Anpassung unseres Rechts an das europäische wesentlich besser vertreten als durch Alleingänge.
Was mich stört an diesem Nachvollzug ist die Tatsache, dass wir zwar je länger je mehr europäisches Recht übernehmen, aber nicht dabei sind, wenn es von den europäischen Behörden beschlossen wird. Wir sind nicht EU-Mitglied. Wir sitzen in Brüssel im Vorzimmer und schauen zu und hören zu, wie andere bestimmen, auch über uns bestimmen. Das ist das Gegenteil von Autonomie, das Gegenteil von Unabhängigkeit.
Meine Damen und Herren, es schmerzt mich manchmal fast körperlich, wenn ich mir diese unwürdige Situation vergegenwärtige oder wenn ich – wie jetzt – darüber rede. Es ist wie mit dem falschen Geschichtsbild und wie mit dem Bankgeheimnis: Statt sich den Realitäten zu stellen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, klammert man sich an Fiktionen, an Wunschwelten und führt die Schweiz in die Sackgasse. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Schweiz als EU-Mitglied weniger abhängig wäre von der EU, weil wir Einfluss nehmen könnten auf ihre Beschlüsse statt sie einfach übernehmen zu müssen.
Meine Damen und Herren, statt unhaltbare Positionen zu verteidigen sollte die Schweiz gegenüber der Staatengemeinschaft eine selbstbewusste offensive Politik vertreten. Wir müssen uns nicht verkriechen, wir müssen uns nicht kleiner machen als wir sind. Wir sollten uns auch nicht von falschen Propheten in die Wüste führen lassen. Falsche Propheten, die zB den Bau von Minaretten verbieten wollen. Wo sind wir eigentlich? Gehörte nicht die Religionsfreiheit zu den grössten Errungenschaften des neuen Bundesstaates? Wie wenig Vertrauen in unsere eigenen Werte muss man eigentlich haben, um den Angehörigen einer anderen Religion verbieten zu wollen, ihre Art von Kirchturm zu bauen?
Wir müssen uns auf die wahren Qualitäten unseres Landes besinnen und diese selbstbewusst vertreten – auch in Europa und in der Welt. Wir können dank diesen Qualitäten eine Rolle spielen, die weit über die Grösse der Schweiz hinaus geht, aber diese Rolle spielen wir nur mit unsere echten Trümpfen. Was sind diese Trümpfe?
- Der staatliche Föderalismus: Er ist zwar reformbedürftig, wir müssen seine aus dem 19. Jahrhundert stammende Gestalt dem 21. Jahrhundert anpassen, aber als Methode der staatlichen Machtteilung ist der Föderalismus ein Konzept mit grosser Zukunft;
- Die Sozialpartnerschaft mit ihren Gesamtarbeitsverträgen. Von ihr geht nicht nur sozialer Friede aus, sie ist auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil unserer Wirtschaft;
- Das Berufsbildungssystem. Dank ihm haben wir nicht nur eine universitär gebildete Elite, sondern auch eine hochqualifizierte Arbeitnehmerschaft, die weltweit beste;
- Die Integrationskraft unserer Gesellschaft. Wir haben nach der Staatsgründung den tiefen kulturellen Graben zwischen der städtischen, liberalen, reformierten und der ländlichen, katholisch-konservativen Schweiz aufgefüllt. Wir haben den tiefen Klassengraben zwischen dem Bürger- und Bauerntum einerseits und der Arbeiterschaft anderseits nach Jahrzehnten heftigster Konflikte zugeschüttet. Wir sind daran, den Geschlechtergraben aufzufüllen, indem wir die meisten der zahlreichen Diskriminierungen der Frauen beseitigt haben. Wir haben die ungefähr zehn Prozent unserer Bevölkerung, die homosexuell sind, vom Leben im Versteckten und Verfemten befreit und ihnen die Freiheit gegeben zu leben wie sie sind. Wir leben zusammen mit einer grossen Minderheit von Ausländerinnen und Ausländern. Wir tun es selbstverständlich nicht konfliktfrei, aber ohne wirklich gravierende Spannungen. Integrationskraft heisst, gesellschaftliche Konflikte nicht nur austragen, sondern auch lösen, friedlich und demokratisch lösen. Wir werden wir als demokratisches Land mit seiner eindrücklichen Integrationsgeschichte in Zukunft die nächste anstehende Integrationsaufgabe lösen müssen, nämlich die Gewährung der politischen Rechte an die seit längerem in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer.
- Unsere direkte Demokratie. Sie wird immer wieder in Zweifel gezogen, weil sie zu langsam sei oder zu wenig effizient oder nicht mehr zeitgemäss oder dem wirtschaftlichen Fortschritt im Wege stehe. Ich teile diese Auffassung ganz und gar nicht. Die direkte Demokratie ist ein kostbares Gut, ist das schweizerischste Stück Schweiz, dem wir Sorge tragen müssen.

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