Leserinnenbrief von Christa Flückiger – Am 7. März stimmen wir über eine nochmalige Senkung des Umwandlungssatzes ab. Statt die berufliche Vorsorge zu vereinfachen und ihre Leistungen zu schützen, will die bürgerliche Parlamentsmehrheit alle Probleme auf dem Buckel der Versicherten lösen. Wir alle sind betroffen. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin viel einzahlen, aber dereinst deutlich weniger Renten ausbezahlt erhalten sind die grössten Verlierer. So würde z.B. eine heute 26jährige Frau mit einem Einkommen von Fr. 5‘000.00 nach ihrer Pensionierung Fr. 62‘200.00 verlieren. Mit einem Ja werden den Versicherungsgesellschaften Türen für weitere Rentenkürzungen geöffnet. Die heutigen Rentenbezügerinnen und Bezüger laufen Gefahr, ebenfalls an die Kasse zu kommen, das Frauenrentenalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht und soll in einem nächsten Schritt auf 65 Jahre ansteigen.
Die höhere Lebenserwartung ist bereits bezahlt. Schon einmal hat das Parlament den Umwandlungssatz gesenkt, die Begründung damals wie heute: „die Bevölkerung wird älter“. Keine Studie kann mit Sicherheit sagen, dass dem nach nur vier Jahren wieder so ist. Solche Vergleiche können in zwanzig Jahren gemacht werden, dann wird man sehen, wie es tatsächlich mit dem Durchschnittsalter aussieht. Es gibt keinerlei Hinweise dass der Umwandlungssatz von 6,8 nicht reicht. Das ist pure Angstmacherei!
Einzige Gewinner sind die Versicherungsgesellschaften und ihre Aktionäre. Die Lebensversicherer behaupten heute, sie könnten keine 4 Prozent Rendite mehr garantieren. Die Fakten: Seit 1985 beträgt die Rendite im Schnitt 6.25 Prozent. Mir stinkt‘s, ich lasse nicht zu , dass die einfachen Arbeitnehmenden mit ihren Rentenkürzungen die Boni der Manager finanzieren. Geht es Ihnen auch so? Dann legen Sie am 7. März ein NEIN zur Senkung des Umwandlungssatzes in die Urne.
Leserbrief von Martina Munz. – Das ist Irreführung im grossen Stil. Der BVG-Umwandlungssatz muss keineswegs gesenkt werden und schon gar nicht mit dem Argument der höheren Lebenswartung. Das Parlament hat erst vor wenigen Jahren den Umwandlungssatz gesenkt. Das war in jenem Zeitpunkt gerechtfertigt und die Linke hat sich auch nicht dagegen gewehrt. Aber jetzt ziehen diese Argumente nicht. Die Lebenserwartung — aktuell 85 Jahre – ist nicht steigend, sondern hat sinkende Tendenz. Der heute geltende Umwandlungssatz ist aber sogar auf ein Durchschnittsalter von 86 Jahren ausgerichtet, genügt also vollauf.
Wer sind nun die treibenden Kräfte bei dieser Abstimmung zur Reduktion des Umwandlungssatzes? Es sind vor allem die privaten Versicherer. Sie wollen viel verdienen mit der Bewirtschaftung unserer Altersersparnisse. Ihre Verwaltungskosten betragen denn auch rund 10 Prozent der einbezahlten Beträge oder 700 Franken pro Versicherten und Jahr. Zum Vergleich: bei der AHV sind es nur gerade 25 Franken.
Wer mit unseren obligatorisch gesparten Altersbeiträgen wirtschaftet soll das vernünftig und nachhaltig tun. Die privaten Versicherer aber zahlen mit den Gewinnen aus den Pensionskassengeldern millionenschwere Boni und kassieren fürstliche Verwaltungsratshonorare. Den Aktionären werden Dividenden bis zu 16 Prozent versprochen. Gleichzeitg wollen uns diese Leute davon überzeugen, dass sie unsere Altersguthaben unmöglich zu 4 Prozent verzinsen können. Dazu pumpen sie jetzt auch noch Millionen von Franken in die Abstimmungskampagne zur Reduktion des Umwandlungssatzes.
Die zweite Säule ist eine Sozialversicherung. Sie soll uns einen würdigen Lebensstandard im Alter garantieren. Weder die Arbeitgeber noch wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen Missstände bei der Zweiten Säule akzeptieren wonach sich Abzocker aus privaten Versicherungskreisen an unseren Alterskapitalien bereichern.
Unsere Renten sind mit dem heute geltenden Umwandlungssatz gewährleistet. Am 7. März stimme ich mit Überzeugung Nein zum Mindest-Umwandlungssatz.
Leserbrief zur Volksabstimmung vom 7. März von Hans Jürg Fehr. – Rentenklau bedeutet, dass zu viel von dem Geld, das sich die Versicherten ersparen, in die Kassen der Versicherungsgesellschaften fliessen. Der Rentenklau hat viele Gesichter. Eines davon sind die überrissenen Verwaltungskosten. Die AHV verrechnet für die Vermögensverwaltung nur etwa 25 Franken pro Kopf und Jahr. Die Lebensversicherungen verlangen 770 Franken, 25 Mal mehr! Nun sagt man, das sei Birnen mit Äpfeln verglichen, weil erste Säule und zweite Säule nicht das Gleiche seien. Vergleichen wir also Birnen mit Birnen, vergleichen wir die Verwaltungskosten der autonomen Pensionskassen mit denen der Lebensversicherungen, die in sogenannten Sammelstiftungen ebenfalls Pensionskassengelder verwalten. Die Autonomen machen es zum halben Preis. Würden die Lebensversicherungen so kostenbewusst arbeiten wie die autonomen Kassen, stünden jährlich 650 Millionen Franken mehr für Renten zur Verfügung.
Ein anderes Gesicht des Rentenklaus ist die ungesetzliche Gewinnabschöpfung zu Lasten der Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften kassieren nämlich nicht zehn Prozent vom Gewinn, wie es im Gesetz heisst, sondern zehn Prozent vom Umsatz, den sie mit den ihnen anvertrauten Spargeldern erzielen. Das ist ein krasser Missbrauch, der die Versicherten jährlich ebenfalls hunderte von Millionen Franken kostet.
Bevor die Renten um hundert Franken pro Monat gesenkt werden, sollen erst einmal die überrissenen Verwaltungskosten gesenkt und die ungesetzlichen Gewinnentnahmen unterbunden werden. Wenn es keinen Rentenklau mehr gibt, braucht es auch keinen Rentenabbau.
Bericht über den SP Winterparteitag von Werner BächtoldAm Vergangenen Mittwoch hat die kantonale SP ihren Winterparteitag durchgeführt. Martina Munz, die Präsidentin, begrüsste die Delegierten an einem ganz speziellen Ort, im neu renovierten Kantonsratssaal. Zu Beginn gab Stadtrat Peter Neukomm einen historischen Rückblick über die über 600-jährige Geschichte und die wechselnde Bedeutung dieses ehrwürdigen Versammlungsortes. Dabei wurde deutlich, dass die heutige Form der Machtverteilung im Staat eine relativ junge Errungenschaft ist.
Als erstes Geschäft wurde der überraschende Rücktritt von Regierungsrat Erhard Meister kurz diskutiert. Die Sektionen sind aufgefordert, sich Gedanken zu machen ob und allenfalls mit wem die SP im Sommer in den Wahlkampf ziehen soll.
Haupttraktanden waren die kantonalen Abstimmungen vom 7. März: Die Revision des Justizgesetzes und die Teilrevision des Finanzhauhaltsgesetzes.
Gemäss dem Referat von Kantonsrat Jürg Tanner bringt die Revision des Justizgesetzes viele technische Änderungen, die unproblematisch sind. Lediglich bei den Friedensrichterämtern gibt es in einer Variantenabstimmung zu entscheiden, ob man einen oder vier Kreise will. Der Friedensrichter Hans Peter Gächter erzählte eindrücklich von seiner Tätigkeit. Die SP hat empfiehlt einstimmig die Ja-Parole für das Justizgesetz und spricht sich klar für einen einzigen Friedensrichterkreis aus.
Bei der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes geht um die Möglichkeit, einzelne Dienststellen mit der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) zu führen. Kantonsrätin Sabine Spross schilderte eindrücklich die Vorzüge von WoV. Bruno Tissi, Leiter eines WoV-Betriebes, brachte der Versammlung den Arbeitsalltag eines WoV-Betriebes näher. Nach einer kontrovers geführten Diskussion, in welcher auch Skeptiker zu Wort kamen, beschloss die SP mit grosser Mehrheit die Ja-Parole.
Beim dritten Referat ging es um die “Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)”. Nationalrat Hans-Jürg Fehr schilderte eindrücklich, warum es bei dieser Vorlage um einen veritablen Rentenklau, also um den Diebstahl von Renten geht. Der tiefere Umwandlungssatz bedeutet, dass dem durchschnittlichen Rentner monatlich 100 Franken weniger Rente ausbezahlt würde. Was das für Menschen, welche über keine dritte Säule verfügen, bedeutet, war rasch klar. Die Vorlage wird mit einer höheren Lebenserwartung begründet. Der Umwandlungssatz wurde deshalb vor fünf Jahren bereits gesenkt. Die Prognose für das Durchschnittsalter hat sich seither nicht mehr erhöht. Es gibt deshalb für diese einschneidende Massnahme keinen triftigen Grund. Die SP Schaffhausen schloss sich einhellig der Nein-Parole der SP Schweiz an.
Zum Schluss des Parteitages boten die beiden Bayern Ignaz und Pepperl Politsatire vom Feinsten. Der spannende Abend klang aus bei Chäschüechli und vielen Gesprächen.