Tag Archiv | "Rentenklau"

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Ausbildung vernichten? ALV-Gesetz –Nein!


Ausbildung ist teuer. Nach erfolgreichem Abschluss müssen junge Leute die Möglichkeit haben, im gelernten Beruf Erfahrungen zu sammeln. Beides zusammen ist die beste Prävention gegen Arbeitslosigkeit und Voraussetzung für den erwünschten lebenslangen, sicheren Arbeitsverdienst.

Viele KMU zeigen grosses Engagement in der Berufsbildung. Staat und Wirtschaft setzen bedeutende Mittel und personelle Ressourcen ein, um den meisten Jugendlichen eine Lehrstelle zu vermitteln. Den Betrieben ist es oft nicht möglich, ihre ausgebildeten jungen Leute nach der Lehre weiter anzustellen. Werden sie nach der Lehre für eine kurze Zeit arbeitslos, müssen sie mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes neu jede Art von Arbeit annehmen. Frisch Ausgebildete, die nicht in ihrem Beruf arbeiten können, sind aber bekanntlich rasch „weg vom Fenster“. Das heisst im Klartext, dass ihre kostspielige berufliche Ausbildung innert kürzester Zeit ihren speziellen Wert verliert. Das persönliche und finanzielle Engagement der Betriebe sowie die für die Ausbildung eingesetzten Steuergelder werden dadurch teilweise vernichtet. Die Revision des Gesetzes bewirkt ausserdem, dass die besser Ausgebildeten die Schwächeren auf dem Arbeitsmarkt verdrängen. Als Folge davon werden die Sozialämter belastet und die Gemeinden zur Kasse gebeten. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zahlen somit die Jugendlichen und die Gemeinden die Zeche für Wirtschaftskrisen.

Verwehren wir den jungen Leuten nicht den Zugang zu einem erfolgreichen Berufsleben! Als Berufsschullehrerin kenne ich diese Problematik der Jugendlichen bestens. Ich stimme deshalb am 26. September 2010 mit Überzeugung  NEIN zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Martina Munz, Kantonsrätin

Schule GeGa

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Podiumsdiskussion: „Renten sichern“ oder „Rentenklau verhindern“?



Podium Rentenklau

Am Freitag 26. Februar in Löhningen: Podiums-Diskussion über „Renten sichern“ oder „Rentenklau“

Sind Sie überzeugt, wie Sie am 7. März abstimmen werden zur Frage der Senkung des Umwandlungssatzes für ihr erspartes Altersvermögen? Mit den AHV- und den Pensionskassenrenten sollen alle im Alter «die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» fortsetzen können. So steht es in der Bundesverfassung. Dieses Ziel aber ist in Gefahr. Ein tieferer Umwandlungssatz bedeutet, dass künftig den Rentnerinnen und Rentnern rund hundert Franken weniger pro Monat ausbezahlt werden.

Dies sei nötig, wegen der höheren Lebenserwartung, sagen die Befürworter der Vorlage. Falsch ! sagen die Gegner. Der Umwandlungssatz sei erst kürzlich der höheren Lebenserwartung angepasst worden. Die weiteren Argumente: Die Versicherungsfirmen sind die treibende Kraft für diese Rentenkürzung. Sie profitieren von den Kürzungen. Sie zahlen ihren Exponenten hohe Boni und leisten sich hohe Verwaltungskosten von rund 700 Franken pro Versicherter und Jahr. Dagegen kommt die AHV mit bescheidenen 25 Franken aus. Die privaten Versicherer dürfen sich nicht an unseren Alterssparguthaben bereichern.

Die Befürwortet führen ins Feld, ein hoher Umwandlungssatz zwinge die Pensionskassen zu riskanten, spekulativen Geldanlagen. Zudem würden in der Pensionskasse Löcher entstehen, die durch die Erwerbstätigen gestopft werden müssten.

Was stimmt und welche Argumente überzeugen? Was spricht für, was gegen die Vorlage? An der Podiumsdiskussion vom Freitag, 26. Februar 2010, 20.00 Uhr, im Kleeblattsaal (vis à vis Trotte), 8224 Löhningen diskutieren Hans-Jürg Fehr, Nationalrat SP, Hannes Germann, Ständerat SVP sowie die zwei Jungpolitiker Florian Keller, Kantonsrat AL und Patrick Portmann, Einwohnerrat, CVP Beringen, unter der Leitung von Erwin Künzi, Schaffhauser Nachrichten. Die Veranstaltung wird organisiert vom SP-Forum Klettgau, in Zusammenarbeit mit der CVP und SVP Beringen.

Wir freuen uns auf viele Gäste und eine angeregte Diskussion.

Martina Munz, SP

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Nein zum Rentenklau!


Leserbrief von Werner Bächtold – Wir alle werden älter, durchschnittlich ungefähr 85 Jahre. Der Umwandlungssatz der Renten wurde kürzlich auf 86 Jahre angepasst. Warum der Umwandlungssatz und mit ihm die Renten mit dem Argument der Lebenserwartung erneut gesenkt werden soll, ist nicht verständlich. Geht es da nicht viel eher um die Sicherstellung der hohen Rendite der privaten Lebensversicherer und um die skandalös hohen Entschädigungen deren Verwaltungsräte? Oder warum sonst pumpt Economiesuisse beinahe 10 Millionen Franken in den Abstimmungskampf?!! Ich sage nein zu dieser Art von Rentenklau.

Werner Bächtold, Schaffhausen

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Nein zur Ausbeutung


Leserinnenbrief von Christa Flückiger – Am 7. März stimmen wir über eine nochmalige Senkung des Umwandlungssatzes ab. Statt die berufliche Vorsorge zu vereinfachen und ihre Leistungen zu schützen, will die bürgerliche Parlamentsmehrheit alle Probleme auf dem Buckel der Versicherten lösen. Wir alle sind betroffen. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin viel einzahlen, aber dereinst deutlich weniger Renten ausbezahlt erhalten sind die grössten Verlierer. So würde z.B. eine heute 26jährige Frau mit einem Einkommen von Fr. 5‘000.00 nach ihrer Pensionierung Fr. 62‘200.00 verlieren. Mit einem Ja werden den Versicherungsgesellschaften Türen für weitere Rentenkürzungen geöffnet. Die heutigen Rentenbezügerinnen und Bezüger laufen Gefahr, ebenfalls an die Kasse zu kommen, das Frauenrentenalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht und soll in einem nächsten Schritt auf 65 Jahre ansteigen.

Die höhere Lebenserwartung ist bereits bezahlt. Schon einmal hat das Parlament den Umwandlungssatz gesenkt, die Begründung damals wie heute: „die Bevölkerung wird älter“. Keine Studie kann mit Sicherheit sagen, dass dem nach nur vier Jahren wieder so ist.  Solche Vergleiche können in zwanzig Jahren gemacht werden, dann wird man sehen, wie es tatsächlich mit dem Durchschnittsalter aussieht.  Es gibt keinerlei Hinweise dass der Umwandlungssatz von 6,8 nicht reicht. Das ist pure Angstmacherei!

Einzige Gewinner sind die Versicherungsgesellschaften und ihre Aktionäre. Die Lebensversicherer behaupten heute, sie könnten keine 4 Prozent Rendite mehr garantieren. Die Fakten: Seit 1985 beträgt die Rendite im Schnitt 6.25 Prozent. Mir stinkt‘s, ich lasse nicht zu , dass die einfachen Arbeitnehmenden mit ihren Rentenkürzungen die Boni der Manager finanzieren. Geht es Ihnen auch so?  Dann legen Sie am 7. März ein NEIN zur Senkung des Umwandlungssatzes in die Urne.

Christa Flückiger

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Keine Gefahr für Renten – Nein zum Umwandlungssatz !


Leserbrief von Martina Munz. – Das ist Irreführung im grossen Stil. Der BVG-Umwandlungssatz muss keineswegs gesenkt werden und schon gar nicht mit dem Argument der höheren Lebenswartung. Das Parlament hat erst vor wenigen Jahren den Umwandlungssatz gesenkt. Das war in jenem Zeitpunkt gerechtfertigt und die Linke hat sich auch nicht dagegen gewehrt. Aber jetzt ziehen diese Argumente nicht. Die Lebenserwartung — aktuell 85 Jahre – ist nicht steigend, sondern hat sinkende Tendenz. Der heute geltende Umwandlungssatz ist aber sogar auf ein Durchschnittsalter von 86 Jahren ausgerichtet, genügt also vollauf.
Wer sind nun die treibenden Kräfte bei dieser Abstimmung zur Reduktion des Umwandlungssatzes? Es sind vor allem die privaten Versicherer. Sie wollen viel verdienen mit der Bewirtschaftung unserer Altersersparnisse. Ihre Verwaltungskosten betragen denn auch rund 10 Prozent der einbezahlten Beträge oder 700 Franken pro Versicherten und Jahr. Zum Vergleich: bei der AHV sind es nur gerade 25 Franken.
Wer mit unseren obligatorisch gesparten Altersbeiträgen wirtschaftet soll das vernünftig und nachhaltig tun. Die privaten Versicherer aber zahlen mit den Gewinnen aus den Pensionskassengeldern millionenschwere Boni und kassieren fürstliche Verwaltungsratshonorare. Den Aktionären werden Dividenden bis zu 16 Prozent versprochen. Gleichzeitg wollen uns diese Leute davon überzeugen, dass sie unsere Altersguthaben unmöglich zu 4 Prozent verzinsen können. Dazu pumpen sie jetzt auch noch Millionen von Franken in die Abstimmungskampagne zur Reduktion des Umwandlungssatzes.
Die zweite Säule ist eine Sozialversicherung. Sie soll uns einen würdigen Lebensstandard im Alter garantieren. Weder die Arbeitgeber noch wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen Missstände bei der Zweiten Säule akzeptieren wonach sich Abzocker aus privaten Versicherungskreisen an unseren Alterskapitalien bereichern.
Unsere Renten sind mit dem heute geltenden Umwandlungssatz gewährleistet. Am 7. März stimme ich mit Überzeugung Nein zum Mindest-Umwandlungssatz.

Martina Munz, Kantonsrätin

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Kosten statt Renten senken


Leserbrief zur Volksabstimmung vom 7. März von Hans Jürg Fehr. – Rentenklau bedeutet, dass zu viel von dem Geld, das sich die Versicherten ersparen, in die Kassen der Versicherungsgesellschaften fliessen. Der Rentenklau hat viele Gesichter. Eines davon sind die überrissenen Verwaltungskosten. Die AHV verrechnet für die Vermögensverwaltung nur etwa 25 Franken pro Kopf und Jahr. Die Lebensversicherungen verlangen 770 Franken, 25 Mal mehr! Nun sagt man, das sei Birnen mit Äpfeln verglichen, weil erste Säule und zweite Säule nicht das Gleiche seien. Vergleichen wir also Birnen mit Birnen, vergleichen wir die Verwaltungskosten der autonomen Pensionskassen mit denen der Lebensversicherungen, die in sogenannten Sammelstiftungen ebenfalls Pensionskassengelder verwalten. Die Autonomen machen es zum halben Preis. Würden die Lebensversicherungen so kostenbewusst arbeiten wie die autonomen Kassen, stünden jährlich 650 Millionen Franken mehr für Renten zur Verfügung.
Ein anderes Gesicht des Rentenklaus ist die ungesetzliche Gewinnabschöpfung zu Lasten der Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften kassieren nämlich nicht zehn Prozent vom Gewinn, wie es im Gesetz heisst, sondern zehn Prozent vom Umsatz, den sie mit den ihnen anvertrauten Spargeldern erzielen. Das ist ein krasser Missbrauch, der die Versicherten jährlich ebenfalls hunderte von Millionen Franken kostet.
Bevor die Renten um hundert Franken pro Monat gesenkt werden, sollen erst einmal die überrissenen Verwaltungskosten gesenkt und die ungesetzlichen Gewinnentnahmen unterbunden werden. Wenn es keinen Rentenklau mehr gibt, braucht es auch keinen Rentenabbau.

Hans-Jürg Fehr, Schaffhausen

Braucht Bührer eine Rente?

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Engagement für eine gerechtere Gesellschaft ist bitter nötig!


Martina Munz – Parteipräsidentin – Liebe Genossinnen und Genossen
Liebe Sympathisantinnen und Sympathisanten

Das erste Jahrzehnt dieses 21. Jahrhunderts ist bereits Vergangenheit. Die Welt ist in diesem Zeitraum nicht gerechter geworden! Die Finanzwelt hat sich verspekutliert und wir alle zahlen die Zeche! Arbeitnehmende, junge Berufseinsteiger, Rentnerinnen und Rentner – alle zahlen, nur die Verursacher nicht!

Die Finanzwelt hat nichts gelernt. Bereits werden wieder Boni in Millionenhöhe ausbezahlt. Gleichzeitig sollen Arbeitslosenleistungen für junge BerufseinsteigerInnen reduziert und unsere Altersrenten über den Umwandlungssatz um 10% gekürzt werden. Trotz allem ist die bürgerliche Politik nicht bereit, dem Casinokapitalismus Riegel zu schieben. Nicht nur hier in der Schweiz zahlen die Kleinen für den gewinngetriebenen Kapitalismus. Die ärmsten Völker dieser Erde sind von der Finanzkrise am stärksten betroffen. Hunger und Elend haben auf unserer Erde im letzten Jahrzehnt ein bedrohliches Ausmass angenommen. Solidarität und Gerechtigkeit darf nicht an der Landesgrenze halt machen! Es ist weiterhin bitter nötig, für die Ziele und Ideale unserer Partei und damit einer gerechteren Gesellschaft zu kämpfen.

Wir haben im vergangenen Jahr viel bewegt, auch wenn wir unsere hochgesteckten Ziele nicht alle erreichen konnten. Für eure Unterstützung danke ich euch herzlich und hoffe, auch im 2010 auf euch zählen zu dürfen. Gemeinsam tragen wir die Hoffnung für eine gerechtere, sozialere Welt!
Ich wünsche euch und euren Angehörigen alles Gute fürs 2010, Gesundheit, viel Glück und Zufriedenheit.
Martina Munz, Präsidentin SP Kanton Schaffhausen

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