Tag Archiv | "Steuern"

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Ein Bericht aus Absurdistan


SN-Forum vom 3. März 2012 – von Hans-Jürg Fehr - Die Schweiz ist seit Jahren im Clinch mit den USA und grossen europäischen Staaten, weil sie mit dem Bankgeheimnis Steuerhinterziehung schützt. Das soll nun aufhören – aber nur ein bisschen.

Als einziges Land auf der Welt unterscheidet die Schweiz zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Betrug geht nicht, Hinterziehung geht und geniesst den Schutz des sogenannten Bankgeheimnisses. Sein wahrer Charakter ist dank den heftigen Auseinandersetzungen mit den USA und den Nachbarländern in aller Deutlichkeit zum Vorschein gekommen: Es ist ein Steuerhinterziehungs-Geheimnis. Es schützt die reichen Steuerflüchtlinge aus aller Welt, die ihre Millionen und Milliarden weder  zu Hause noch im Geld-Exil versteuern. Schweizer Banken haben sie dabei nach Kräften unterstützt, angeleitet, beraten – und sie haben sich die Beihilfe zur Steuerhinterziehung vergolden lassen. Dieses goldene Zeitalter neigt sich seinem Ende zu, weil sich die USA und andere Länder den staatlich geschützten Mittelentzug nicht länger gefallen lassen. Sie üben massiven Druck aus auf die fehlbaren Schweizer Banken – Wegelin ist dem Druck bereits erlegen, elf andere sind enttarnt und werden ebenfalls zur Kasse gebeten.

Die USA und andere Länder üben aber auch Druck aus auf die Schweiz als Staat, dessen Steuerrecht solchen Missbräuchen Vorschub leistet. Wir müssen unter massivstem internationalem Druck unsere Amtshilfe anpassen: Schweizer Steuerbehörden haben in Zukunft den ausländischen Steuerbehörden auf deren Gesuch hin Auskünfte zu erteilen, die der Aufhebung des Steuerhinterziehungs-Geheimnisses gleich kommen. Das gilt allerdings nur für ausländische Steuerhinterzieher. Schweizerische sollen weiterhin den staatlich garantierten Schutz des Bankgeheimnisses geniessen dürfen. Das wird zu einer geradezu absurden Situation führen. Die Schweizer Steuerbehörde muss im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens gegen einen amerikanischen Staatsbürger bei einer oder mehreren Banken Informationen über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse beschaffen und an die amerikanische Steuerbehörde weiter leiten. Im Rahmen dieser Nachforschungen stösst sie zufällig auch auf Informationen über einen Schweizer Staatsbürger, die belegen, dass dieser seit Jahren massiv Steuern hinterzieht. Weil sie dieses brisante Wissen der Lüftung des Bankgeheimnisses gegenüber dem Amerikaner verdankt, darf sie es gegenüber dem Schweizer nicht verwenden. Die Behörde weiss also von einer Steuerhinterziehung, die sie eigentlich ahnden und büssen müsste, darf aber nicht wissen, was sie weiss und muss daher auf das Strafverfahren verzichten. Damit macht sie sich selbst strafbar, denn schweizerische Steuerbeamte sind verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die zu einer korrekten Besteuerung führen. Anders gesagt: Mit dem einen Gesetz verpflichten wir die Steuerbeamten zu rechtskonformem Arbeiten, mit dem anderen verpflichten wir sie zu rechtswidrigem Arbeiten. Wir sind in Absurdistan angekommen.

Aus dieser ungemütlichen Gegend führt nur ein Weg hinaus: Die Schweiz muss Steuerhinterziehung strafrechtlich gleich behandeln wie Steuerbetrug. Sie muss den staatlichen Schutz für inländische Steuerhinterzieher endlich aufgeben. Das wird all jenen zu Gute kommen, die ehrlich sind gegenüber dem Steueramt, denn jeder Franken, der hinterzogen wird, muss von jemand anderem versteuert werden, der nicht hinterzieht.

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Kommunale Synergien nutzen statt Gemeinden aushöhlen


Medienmitteilung der SP-Fraktion im Grossen Stadtrat - Weil sich die GPK des Kantonsrats verständlicherweise Sorgen um die Kantons- und Gemeindefinanzen macht, lädt sie den Regierungsrat mit einem Postulat ein, dem Kantonsparlament Bericht und Antrag für tiefgreifende strukturelle Änderungen des Kantons mit Wirkung ab 2017 zu unterbreiten. Die Organisationsstrukturen seien den heutigen Bedürfnissen anzupassen, ohne Verlust der Identität des Kantons und ohne die Bedeutung unserer Gemeinden zu verleugnen. Die Vorschläge, welche sie dabei unterbreitet, laufen aber genau auf das Zweite hinaus, auf eine Aushöhlung der Gemeindeebene.

Die Analyse der GPK über die Gründe der finanziellen Probleme, die zur Zeit den Kanton und teilweise auch die Gemeinden plagen, erweist sich als einseitig und unvollständig: Es sind nicht Über- oder Doppelverwaltungen für die derzeitige finanzielle Schieflage von Kanton und Gemeinden verantwortlich, sondern vor allem die massiven Steuerreduktionen der vergangenen Jahre. Der Kanton hat im Vertrauen darauf, dass Axpo-Dividenden, Nationalbankgewinne und Bundessteueranteile seinen Haushalt auch zukünftig grosszügig alimentieren, über Steuerentlastungen sein Einnahmesubstrat und auch das der Gemeinden erheblich reduziert. Jetzt zeigt sich, dass er sich damit verkalkuliert hat.

Die GPK des Kantonsrats stellt nun aber nicht diese Finanzpolitik in Frage, sondern die Existenz der Gemeindeebene. Dabei schlägt sie unter anderem zwei völlig absurde Modelle zur Prüfung vor: Einerseits sollen alle Gemeinden oder zumindest die grossen vier – Schaffhausen, Neuhausen, Thayngen und Beringen – ihre Verwaltungen an den Kanton abtreten, aber trotzdem noch als autonome Gebietskörperschaften weiterbestehen. „Phantomgemeinden“, welche für ihre Steuerzahlenden keine Leistungen mehr erbringen können und über keinen politischen Gestaltungsspielraum mehr verfügen, machen aber keinen Sinn mehr. Offensichtlich haben die Volksvertreter in der GPK völlig vergessen, was unser Land so stark gemacht hat und immer noch stark macht: das föderale Subsidiaritätsmodell, das auch in Art. 5a der Bundesverfassung verankert ist. Dieses verlangt, dass bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten ist. Dieses Prinzip hat dafür gesorgt, dass die Gemeinden, welche näher beim Bürger sind und ihre Aufgaben in der Regel effizienter und kostengünstiger als übergeordnete Ebenen erfüllen können, für wichtige Aufgaben bei der Erbringung des Service Public zuständig sind, während der Kanton in diesen Bereichen vorwiegend Aufsichts- und Rechtsmittelfunktionen übernimmt.

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen verlangen immer wieder eine Neubeurteilung dieser Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Aktuellstes Beispiel dafür stellt das Vormundschaftswesen dar, welches nun von den Kommunen zum Kanton wechseln soll. Wenn aber einzelne kleine Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung Probleme haben, heisst das noch lange nicht, dass kantonale Lösungen zwingend besser sind und günstiger kommen. Völlig abstrus wird es dann, wenn vorgeschlagen wird, die Stadt und die grossen Gemeinden zu eliminieren, die heute noch in der Lage sind, ihre wichtigen Aufgaben zugunsten der Bevölkerung professionell zu erfüllen. Statt den kantonalen Zentralismus zu fordern, der zwangsläufig mit einem klaren Abbau der Volksrechte verbunden wäre, erscheint es sinnvoller, zuerst einmal das Ausschöpfen der Synergien auf kommunaler Ebene zu fördern und zu fordern. Dies kann durch vermehrte Kooperationen bis hin zu Fusionen geschehen. Da gibt es viele möglichen Modelle und es liegt noch ein erhebliches Potenzial brach. Es würde Sinn machen, wenn die Stadt und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall dabei gemeinsam eine wichtige Führungsrolle übernehmen könnten.

SP-Fraktion im Grossen Stadtrat

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Fraktionserklärung Pauschalsteuer


Matthias Freivogel, Kantonsrat – Die Pauschalsteuer muss fallen!

Vor gut zwei Jahren hat das Zürcher Stimmvolk die Besteue-rung nach Aufwand, sie sogenannte Pauschalsteuer abge-schafft. Heute wissen wir, dass unser Nachbarkanton damit mehr Steuereinnahmen hat als vorher. Die SP, Gewerkschaften und AL haben 2009 eine Volksinitiative lanciert, welche die Ab-schaffung der ungerechten Pauschalsteuer auch im Kanton Schaffhausen verlangt. Am 9. Mai wird sich der Schaffhauser Kantonsrat damit befassen. Jede Person, die in der Schweiz wohnt, soll nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit be-steuert werden. So steht es in der Bundesverfassung. Im Klar-text: Wer viel verdient und viel auf der hohen Kante hat, soll auch dementsprechend mehr Steuern zahlen als Otto Normal-verbraucher. Dass für reiche Ausländer, die geltend machen, in der Schweiz nicht zu arbeiten, eine Ausnahme gemacht wird, widerspricht somit der Bundesverfassung und ist nicht akzepta-bel. Die SP-AL-Fraktion verlangt daher vom Kantonsrat die Zu-stimmung zur Volksinitiative auf Abschaffung der Pauschal-steuer. Gleichzeitig ist der Gegenvorschlag der Regierung, mit dem die Pauschalsteuer etwas verschärft werden soll, um die Gemüter zu beruhigen, abzulehnen. Wir wollen keine Scheinge-rechtigkeit, sondern ein starkes Zeichen für echte Steuerge-rechtigkeit, die bei den reichen Ausländern nicht Halt macht.
Für die SP-AL-Fraktion:
Matthias Freivogel, Kantonsrat

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Späte Einsicht des Regierungsrates


Von Martina Munz, Kantonsraetin, SP-AL Fraktion -

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat vor zwei Monaten erneut eine Steuersenkungsvorlage unterbreitet.  Darüber kann man denken was man will, aber die Vorlage kam zu einer Zeit, als bereits längst alle finanzpolitischen Ampeln auf Rot standen. Steuern senken ist zwar populär und steht in jedem bürgerlichen Parteiprogramm. Aber die Regierung ist in Verantwortung und ist deshalb gehalten, nachhaltig und umsichtig zu handeln.

Die SP/AL-Fraktion des Kantonsrates zweifelte ernsthaft daran, ob der Regierungsrat die Zeichen der Zeit erkannt hat. Was wollte er mit dieser Steuervorlage tatsächlich bezwecken? Eine aufklärende Kosten-Nutzen-Analyse fehlte.  Sich einzig im Steuerwettbewerb der Kantone wieder zwei oder drei Plätze nach vorne zu strampeln kann jedenfalls nicht die erwünschte  nachhaltige Finanzpolitik sein. Die Reaktion der grossen Gemeinden war unmissverständlich: „eine  weitere Steuergesetzrevision sei nicht verkraftbar“.
 
Seitens der SP/AL-Fraktion wurden dazu zwei Interpellationen eingereicht. Wir machten uns Sorgen um die Zukunft des Kantons und um die eingeleiteten wichtigen Projekte der Standortentwicklung. Der Finanzdirektorin, Rosmarie Widmer Gysel, war zum Zeitpunkt als die Steuervorlage an den Kantonsrat ging längst bekannt, dass beispielsweise die Gewinnausschüttung der Nationalbank massiv kleiner ausfallen wird als in den Vorjahren. Denn das Nationalbankgold ist unterdessen verscherbelt und die Nationalbank musste der UBS unter die Arme greifen. Das Polster dazu hat ihr jetzt aber gefehlt. Auch werden wir sehr bald die Fehlkalkulationen des ehemaligen Vorstehers des Finanzdepartements, Alt-Bundesrat Merz, bei der Unternehmenssteuerreform II spüren. Im Weiteren war auch der Gewinneinbruch bei der Axpo schon länger bekannt und voraussehbar. Ein Stromkonzern, der sich dem Wandel in der Energiebranche nicht stellen will und gleichzeitig den Strompreis an den Gestehungskosten und nicht am Marktpreis misst, wird langfristig kaum auf Erfolgskurs bleiben können. Am meisten aber lässt der Rückgang der kantonalen Steuereinnahmen bei den natürlichen und juristischen Personen aufhorchen. Die letzten Steuergesetzrevisionen wurden immer damit „verkauft“, dass die Steuerentlastung zu Mehreinnahmen führen werde. Diese Rechnung ist nicht aufgegangen! Diese Fehleinschätzung wurde glücklicherweise noch publik, bevor uns dieses immer gleiche Argument erneut vorgegaukelt wurde.
 
Unser Kanton wird nachhaltig vorwärts gebracht, wenn wir vor allem in die Standortattraktivität investieren. Das ist dringend nötig und es stehen diesbezüglich auch einige Projekte auf dem Programm: Wir brauchen unter anderem ein neues Sicherheitszentrum, die Zustände rund um das Gefängnis Schaffhausen sind nicht mehr tragbar. Auch unser Spital ist in die Jahre gekommen und benötigt umfangreiche Investitionen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Das Wichtigste im Moment aber ist die Erneuerung unserer Verkehrsinfrastruktur als wichtigster Teil des sogenannten Agglomerationsprogramms, das der Bund – nach erfolgter Kosten-Nutzen-Analyse – zu 40 Prozent finanziert. Das Agglomerationsproramm sieht eine S-Bahn Schaffhausen vor als bedeutende Investition in die Zukunft. Noch an der diesbezüglichen Informationsveranstaltung rief der Baudirektor dazu auf, keine Rosinen aus diesem Programm herauszupicken. Tatsächlich aber hat die Regierung in der Vorlage an den Kantonsrat aber rund die Hälfte der Projekte aus dem Agglomerationsprogramms geworfen und wollte allen Ernstes nur ein halbe S-Bahn realisieren. Bekanntlich hat Schaffhausen aber schon früher einmal den Anschluss an die S-Bahn Zürich verpasst! In letzter Minute hat nun auch bei der Schaffhauser Regierung die Vernunft gesiegt gegenüber dem Steuernsenken. Die Regierung konnte nicht einmal blind die vielen finanzpolitischen Sturmwarnungen übersehen.
 
Um ihrem Dauerbrenner „Steuern sparen“ frönen zu können rufen die bürgerlichen Jungpolitiker wieder zum ultimativen Sparen auf. Sie sind aber keineswegs glaubwürdig, haben sie doch in der letzten Budgetdebatte keinen einzigen substantiellen Sparantrag gestellt – wahrlich kein überzeugender Leistungsausweis.
 
Die letzten Sparpakete der Regierung sind uns noch in bester Erinnerung. Die gesamte Verwaltung wurde gemeinsam mit externen Fachleuten durchleuchtet.  Nur Weniges blieb im Netz hängen, denn das Sparen wurde nicht erst gestern erfunden. Die Möglichkeiten dazu werden logischerweise mit jedem neuen Sparpaket kleiner. Wie in der Privatwirtschaft erledigen aber eben auch die verantwortlichen Mitarbeitenden  in der öffentlichen Verwaltung ihren Job nach besten Wissen und Gewissen.
Die SP/AL-Fraktion hat mit ihren zwei eingereichten Interpellationen die Diskussion zum Thema Investitionen versus Steuern senken angeschoben. Die Regierung hat unter Finanzdruck die Steuervorlage gerade noch rechtzeitig zurückgezogen. Sie hält damit hoffentlich an ihrem Legislaturziel fest: „Oberstes Ziel ist nach wie vor die weitere Attraktivierung des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Diese Attraktivierung bedingt weiterhin verstärkte Investitionen in die Verkehrserschliessung, in das Bildungs- und Gesundheitswesen sowie in die Siedlungsentwicklung“ (Zitat Legislaturprogramm 2009-2012).Wir stützen diesen ermutigenden Entscheid des Regierungsrates.
 
Für die SP/AL-Fraktion, Martina Munz

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Investieren statt ruinieren!



Von Matthias Freivogel – Die Schaffhauser Regierung hat ein Steuerpaket an den Kantonsrat geschickt, das sich gewaschen hat: Sie will den Steuersatz für Unternehmen nach einer Halbierung vor 3 Jahren – ohne Not! – nochmals um 1 Prozent auf 4 Prozent senken. Zudem sind für Millionäre markante Steuergeschenke geplant, während der Mittelstand als tragendes Fundament des Kantons mit peanuts abgespiesen werden soll. Resultat: Jährliche Mindereinnahmen ab 2013 beim Kanton von ca. 13.5 Millionen und bei den Gemeinden von ca. 12 Millionen.

Weiter ist davon auszugehen, dass von der Nationalbank, der axpo, vom EKS wesentlich weniger Geld in die Staatskasse fliessen und der kantonale Anteil an der eidgenössischen Unternehmensteuer markant sinken wird. Der Verlust für den Kanton dürfte hier bald einmal weitere 10 Millionen pro Jahr erreichen. Gesamthaft wird allein der Kanton bei Umsetzung der Steuerpläne der Regierung sicher mehr als 20 Millionen pro Jahr verlieren.

Auf den Punkt gebracht heisst das, die Regierung lässt unseren schönen Kanton und die schmucken Gemeinden finanziell ausbluten, wohl nach der Devise: Wir beim Kanton haben ja ein Vermögen von gut 200 Millionen, leben wir mal billig mit wenig Steuern auf Kosten unserer Substanz. Dass dabei auch die Gemeinden in ähnlicher Höhe betroffen sind, wird ausgeblendet, obwohl die Stadt Schaffhausen und einige weitere Gemeinden Alarm geschlagen haben, da sie bereits heute teilweise beträchtlich verschuldet sind.

Schaffhausen attraktivieren

Wir von der SP haben andere Pläne: Heute ist nicht die Zeit der markanten Reduktion der Einnahmen durch Steuersenkungen, und diese erst noch zu Gunsten derjenigen, die es nicht nötig haben. Jetzt ist höchste Zeit, Kanton und Gemeinden zu erneuern, was nicht nur ihre Attraktivität markant steigern, sondern auch zusätzliche Arbeitsplätze (und damit auch Steuereinnahmen) bringen wird.

Jetzt müssen wir in erster Priorität unsere grossen Infrastrukturprojekte realisieren, bei denen wir – weil sie so überzeugend sind – teilweise auch vom Bund mit einem Kostenanteil von 40 Prozent (!) unterstützt werden. Trotzdem kosten sie uns aber immer noch Zig-Millionen: Elektrifizierung der DB-Strecke Erzingen-Thayngen, Ausbau der Bahnhöfe an dieser Strecke, Duradukt in Schaffhausen, Förderung alternativer Energieerzeugung (Solar- und Windenergie, Geothermie), Kantonales Sicherheitszentrum, neuer gemeinsamer Werkhof der Tiefbauämter von Stadt und Kanton, unterirdische Schiessanlage Birch, Realisierung Veranstaltungshallen im Mühlental und (mittelfristig) ein neues Spital.

Machen wir den Kanton Schaffhausen mit seinen Gemeinden zu dem, was wir dauernd – für teures Geld! – in die Welt hinaus posaunen: Zu einem kleinen Paradies – ohne Atommüll!

Matthias Freivogel, Kantonsrat, Ständeratskandidat

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Wir baden die Steuergeschenke aus, Frau Widmer-Gysel


Frau Regierungsrätin Widmer-Gysel will neue grosszügige Steuergeschenke, zum grossen Teil an Holdinggesellschaften und Unternehmen, verteilen und lässt dabei Kanton und Gemeinden bluten. Der Kanton müsste 2013 mit über 13 Mio Franken Mindereinnahmen rechnen, die Gemeinden gesamthaft mit 11.7 Millionen. Alleine die Stadt Schaffhausen wird wegen der Steuergeschenke 2013 mit Mindereinnahmen von über 6 Millionen rechnen müssen. Frau Widmer-Gysel nimmt diese horrenden Steuerausfälle in Kauf, obwohl grosse Investitionen und Projekte wie Sport- und Veranstaltungshallen in der Stahlgiesserei, neues Gefängnis, gemeinsamer Werkhof, Agglo, Wohnraumentwicklung und vieles mehr anstehen.
Es sei schon so, gibt Frau Widmer-Gysel in Interviews zu, dies sei ein harter Brocken für die Gemeinden. Die Gemeinden sind wir, Frau Gysel! Wir Schaffhauserinnen und Schaffhauser werden die Folgen dieser Steuergeschenke ausbaden müssen. Wir werden zu spüren bekommen, wenn die Stadt 6 Mio Franken einsparen muss, weil sie sich nicht noch weiter verschulden will.
Konkret erleben wir an Schaffhauser Schulen, was es heisst, wenn wegen den Steuersenkungs-Runden Millionen eingespart werden müssen. Seit bald 15 Jahren kämpfen wir im Schulhaus Hohberg für ein kleines Vordach beim westlichen Schülereingang. Wird jedes Jahr aus Spargründen gestrichen. Vor etwa 10 Jahren durfte eine Schüler-AG zusammen mit der Stadtgärtnerei einen Schulhaus-Spielplatz entwerfen, planen und in Schulhausversammlungen vorstellen. Ein definitives Projekt wurde verabschiedet. Jene Schüler üben jetzt einen Beruf aus, der Spielplatz wurde Jahr für Jahr auf Eis gelegt, aus Spargründen. Gestrichen wurden in der Stadt die Deutsch-Intensivklassen auf der Unterstufe, mitunter aus Spargründen. Der Stützunterricht wurde gestrafft, vier Schüler werden nun gleichzeitig unterrichtet, aus Spargründen.


Wir alle werden diese Steuergeschenke zu spüren bekommen. Vielleicht zahlen wir 50 bis 100 Franken weniger Steuern im Jahr, dafür werden Dienstleistungen verschwinden oder unattraktiver, Gebühren angehoben oder wichtige Bauvorhaben in den Quartieren und Gemeinden storniert oder ganz gestrichen. Wird so unser Kanton attraktiver, Frau Widmer-Gysel?

Daniel Fischer

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Die Wollerau-Röstigräben:


Leserbrief und Song von Christof Brassel - Gemäss Angaben der eidg. Steuerverwaltung ist die Einkommenssteuerbelastung in einer durchschnittlichen Schweizer Gemeinde rund 2,5 bis 3 mal so hoch wie die Steuerbelastung für dasselbe Einkommen bei Wohnsitz Wollerau/SZ (oder ähnlichen Dumping-Steuergemeinden). Bereits diese Situation ist extrem ungesund und hat mit einem vernünftigen Föderalismus nichts mehr zu tun. Noch bedenklicher ist, dass viele Superreiche mit gezieltem Wohnsitzverlegungsdruck eine für die öffentlichen Finanzen letztlich ruinöse Steuersenkungsspirale in Gang gesetzt haben. Immer mehr Gemeinden und Kantone buhlen um zuzugswillige Grossverdiener, welche so ihre bisherigen Wohnortgemeinden erst recht mit der Drohung des Wegzuges unter Druck setzen können. Dass dieser verhängnisvolle Mechanismus auf der einen Seite ganz wenige gutbetuchte Gewinner und auf der anderen Seite eine grosse Zahl normalverdienende Verlierer hervorbringt, ist offensichtlich, hat dieser Mechanismus doch fatale Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Für die lebenswichtigen öffentlichen Aufgaben (Bildung, Gesundheitswesen, Verkehr, Infrastruktur, Rechtswesen, Verwaltung, Fürsorge, etc.) stehen zusehends weniger Mittel zur Verfügung. Besonders bedenklich ist, dass es in dieser entfesselten Senkungsspirale bis jetzt keinen Bremsmechanismus gibt.

Der SP-Steuergerechtigkeitsinitiative geht es nun nicht darum, den Steuerwettbewerb als solchen zu unterbinden, sondern lediglich darum, in diesem Wettbewerb eine für das Funktionieren des Gemeinwesens lebenswichtige Bremsvorrichtung einzubauen. Als ein Staatsbürger, der diese Initiative unterstützt, habe ich im übrigen keine Probleme damit, dass es Leute gibt, die wesentlich reicher sind als ich selber. Nicht der Neid ist das Motiv hinter der Initiative, sondern die berechtigte Sorge um den Zusammenhalt und das Gleichgewicht in unserer Gesellschaft. Zum Schutze dieses Gleichgewichtes und zur Vermeidung finanzpolitischer Röstigräben, ist es notwendig, dass der ungehemmte Steuerdumping-Mechanismus entschärft wird, mit dem uns die Top-Verdiener ihre Bedingungen diktieren und sich selbst aus der gesellschaftlichen Verantwortung ausklinken können.

Die mehr oder weniger ernst gemeinte Drohung einiger Grossverdiener, nach Annahme der Initiative die Schweiz zu verlassen (und dabei womöglich noch Arbeitsplätze auszulagern) disqualifiziert sich durch ihre Schamlosigkeit selbst. Zudem stellt sich angesichts der wesentlich höheren Steueransätze in unseren Nachbarländern die Frage, wohin denn die besagten Herrschaften auszuwandern gedenken? Im Interesse eines funktionierenden Gemeinwesens und im Interesse eines gesunden Gleichgewichts in unserem Land brauchen wir dringend einen Bremsmechanismus im Steuerwettbewerb.

Christof Brassel, Stein am Rhein

Song:
master wollerauv2

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Der Mythos vom gesunden Steuerwettbewerb


Von Hildegard Fässler; Nationalrätin St.Gallen -Dass Steuerwettbewerb gesund sei, ist unbewiesene Ideologie. Es gibt keine Studie, die belegt, dass der Steuerwettbewerb per se für eine Volkswirtschaft gut sei. Auch die Behauptung, dank des Steuerwettbewerbs seien die Steuern tiefer als ohne, ist nicht bewiesen. Hingegen nachweislich richtig ist, dass durch das Werben um reiche Steuerpflichtige die Miet- und Immobilienpreise in den Tiefsteuergebieten massiv höher sind als anderswo, so dass sich heute ursprünglich Ansässige zum Umzug genötigt sehen.

Ein eigentliches Race to the Bottom führt viele Kantone in finanzielle Nöte, aus denen sie nur durch Sparprogramme heraus kommen. Die Position in der Steuerrangliste der Kantone lässt sich durch eine Steuersenkung, von der die besser Situierten wegen der Progression überproportional profitieren, jeweils nur für kurze Zeit verbessern, da andere Kantone ja genau dasselbe tun. Der Kanton St.Gallen ist ein gutes Beispiel dafür.

Der internationale Steuerwettbewerb beschert der Schweiz nicht nur Vorteile durch das Anziehen von ausländischen Unternehmen und Privatpersonen. Der Ruf als „Steuerfluchthafen“ zum Schaden des Wirtschaftsstandorts Schweiz und die Spannungen mit der EU wegen der Unternehmenssteuerpraxis der Kantone sind nur zwei Beispiele.

Der Steuerwettbewerb bevorzugt vor allem die Reichen
Der interkantonale Steuerwettbewerb wird auf verschiedenen Feldern betrieben:

  • Abschaffung der kantonalen Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen
  • Pauschalbesteuerung für Ausländerinnen und Ausländer
  • Rabatte bei der Dividendenbesteuerung
  • Rabatte bei der Eigenmietwertbesteuerung
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Handänderungssteuer
  • Unternehmensbesteuerung
  • Steuerabzüge
  • Proportionale statt progressive Tarife (easy swiss tax, flat rate tax)

In den meisten dieser Bereiche profitieren die kleineren Haushalte wenig bis gar nichts. Im Gegenteil: Durch die Steuerausfälle sinken die staatlichen Leistungen, wovon alle, die kleineren Haushalte oft aber überproportional, betroffen sind. (Matura-Prüfungen nicht mehr gratis, Musikstunden teurer, grössere Schulklassen, Abbau von ALV-Leistungen,…)

Der Steuerwettbewerb steht im Widerspruch zur Verfassung

In Art. 127 Abs.2 BV ist der „Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ verankert. Auch wenn in Art.129 Abs.2 Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge von der Harmonisierung ausgenommen sind, sind die Grundsätze einzuhalten.

Die Steuerpflichtigen wünschen sich mehr Steuergerechtigkeit

Jede Befragung zeigt, dass die Leute kein Verständnis dafür haben, dass Steuerpflichtige mit derselben wirtschaftlichen Situation derart unterschiedliche Steuerrechnungen haben, wie das in der Schweiz der Fall ist. Gerade in Gemeinden an Kantonsgrenzen sind diese Differenzen immer wieder Gegenstand von Kontroversen. Für viele Steuerpflichtige ist eine materielle Steuerharmonisierung durchaus ein Ziel.

Die NFA blieb, wie von uns erwartet, ohne spürbare Wirkung für ein Schliessen der Disparitäten-Schere. Hingegen haben der Wettbewerb der letzten Jahrzehnte und die damit verbundene materielle Disharmonisierung diese Disparitäten enorm vergrössert. Das haben unsere Berechnungen im Vorfeld dieser Initiative gezeigt. Die Einführung eines Bandbreitenmodells hätte deshalb heute den unerwünschten Effekt, dass in gewissen Kantonen bzw. Gemeinden auch kleine Haushalte stärker belastet würden.

Alle künftigen Steuerreformen müssen diesem Disharmonisierungstrend entgegen laufen, damit der Verfassungsgrundsatz nicht mehr verletzt wird. Zudem muss die Bemessungsgrundlage jeweils verbreitert werden (Abschaffung von Steuerausnahmen wie z.B. Kapitalgewinne), damit die kleinen Haushalte nicht stärker belastet werden müssen.

Unsere Initiative setzt dort an, wo die Profiteure der heutigen Situation sind, bei den sehr gut Verdienenden und den Vermögenden. Das ist nur folgerichtig – und fair.

Hildegard Fässler, Nationalrätin

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Steuerwettbewerb: Fluch oder Segen?


SP Am Puls: Veranstaltung – Im Ring: Hildegard Fässler, SP kontra Hannes Germann, SVP

Mit der Annahme der SP-Initiative am 28. November würde der Steuermissbrauch zwischen den Kantonen gestoppt werden können. Die Steuergerechtigkeitsinitiative schlägt unter anderem eine Mindeststeuer für Topverdiener vor. Wie wirkt sich diese Initiative aus? Profitiert der Normalsteuerzahler oder muss er mit Nachteilen rechnen? Wo liegen die Vorteile für einen starken Mittelstand? Gibt es Einschränkungen im Steuerwettbewerb? Ist die Schweiz weiterhin steuerlich attraktiv und für wen?

Das Politforum SP am Puls lädt alle Interessierten ein zu einer öffentlichen Podiumsveranstaltung am Donnerstag, 18. November 2010, 19:30 Uhr im Restaurant Falken Schaffhausen. Zur Diskussion steht die sogenannte Steuergerechtigkeitsinitiative, welche am 28. November 2010 zur Abstimmung gelangt (Eidg. Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb»).

Zum Thema Steuerwettbewerb: Fluch oder Segen? kreuzen SP-Nationalrätin Hildegard Fässler, Grabs SG, und SVP-Ständerat Hannes Germann, Opfertshofen SH, die Klingen. Das Gespräch mit anschliessender Diskussion wird geleitet von Wälz Studer, Radio Munot. Die Thematik ist brisant und die Meinungen der politischen Lager liegen weit auseinander. Wir sind gespannt auf die Argumente von Befürwortern und Gegnern der Initiative und freuen uns auf ein interessiertes und gemischtes Publikum.

SP Kanton Schaffhausen

SP am Puls Steuergerechtigkeit

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Steuersenkungsinitiative abgelehnt, Kunstrasen-Spielfeld Bühlplätze angenommen


Stadt-Schaffhausen-News
29.08.2010
Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben in der heutigen Volksabstimmung die Initiative “Steuerbelastung senken! Jetzt!” der Jungfreisinnigen Schaffhausen mit 6’776 Nein (55,5%) gegen 5’441 Ja (44,5%) abgelehnt. Dies bei einer Stimmbeteiligung von gut 60%.

Angenommen wurde demgegenüber die Vorlage für die Sanierung der Bühl-Sportanlagen auf der Breite mit Bau eines Kunstrasen-Spielfeldes. Hier standen 6’832 Ja-Stimmen (56,3%) 5’313 Nein (43,7%) gegenüber.

Kantonale Vorlagen
Ersatzwahl Regierungsrat: Die Wahl von Ernst Landolt ist wie erwartet gesichert.
Volksinitiative für den Ausbau des Hochschulstandorts Schaffhausen (Hochschulinitiative): Die Ablehnung liegt etwa bei 70%.

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