SN-Forum vom 3. März 2012 – von Hans-Jürg Fehr - Die Schweiz ist seit Jahren im Clinch mit den USA und grossen europäischen Staaten, weil sie mit dem Bankgeheimnis Steuerhinterziehung schützt. Das soll nun aufhören – aber nur ein bisschen.
Als einziges Land auf der Welt unterscheidet die Schweiz zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Betrug geht nicht, Hinterziehung geht und geniesst den Schutz des sogenannten Bankgeheimnisses. Sein wahrer Charakter ist dank den heftigen Auseinandersetzungen mit den USA und den Nachbarländern in aller Deutlichkeit zum Vorschein gekommen: Es ist ein Steuerhinterziehungs-Geheimnis. Es schützt die reichen Steuerflüchtlinge aus aller Welt, die ihre Millionen und Milliarden weder zu Hause noch im Geld-Exil versteuern. Schweizer Banken haben sie dabei nach Kräften unterstützt, angeleitet, beraten – und sie haben sich die Beihilfe zur Steuerhinterziehung vergolden lassen. Dieses goldene Zeitalter neigt sich seinem Ende zu, weil sich die USA und andere Länder den staatlich geschützten Mittelentzug nicht länger gefallen lassen. Sie üben massiven Druck aus auf die fehlbaren Schweizer Banken – Wegelin ist dem Druck bereits erlegen, elf andere sind enttarnt und werden ebenfalls zur Kasse gebeten.
Die USA und andere Länder üben aber auch Druck aus auf die Schweiz als Staat, dessen Steuerrecht solchen Missbräuchen Vorschub leistet. Wir müssen unter massivstem internationalem Druck unsere Amtshilfe anpassen: Schweizer Steuerbehörden haben in Zukunft den ausländischen Steuerbehörden auf deren Gesuch hin Auskünfte zu erteilen, die der Aufhebung des Steuerhinterziehungs-Geheimnisses gleich kommen. Das gilt allerdings nur für ausländische Steuerhinterzieher. Schweizerische sollen weiterhin den staatlich garantierten Schutz des Bankgeheimnisses geniessen dürfen. Das wird zu einer geradezu absurden Situation führen. Die Schweizer Steuerbehörde muss im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens gegen einen amerikanischen Staatsbürger bei einer oder mehreren Banken Informationen über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse beschaffen und an die amerikanische Steuerbehörde weiter leiten. Im Rahmen dieser Nachforschungen stösst sie zufällig auch auf Informationen über einen Schweizer Staatsbürger, die belegen, dass dieser seit Jahren massiv Steuern hinterzieht. Weil sie dieses brisante Wissen der Lüftung des Bankgeheimnisses gegenüber dem Amerikaner verdankt, darf sie es gegenüber dem Schweizer nicht verwenden. Die Behörde weiss also von einer Steuerhinterziehung, die sie eigentlich ahnden und büssen müsste, darf aber nicht wissen, was sie weiss und muss daher auf das Strafverfahren verzichten. Damit macht sie sich selbst strafbar, denn schweizerische Steuerbeamte sind verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die zu einer korrekten Besteuerung führen. Anders gesagt: Mit dem einen Gesetz verpflichten wir die Steuerbeamten zu rechtskonformem Arbeiten, mit dem anderen verpflichten wir sie zu rechtswidrigem Arbeiten. Wir sind in Absurdistan angekommen.
Aus dieser ungemütlichen Gegend führt nur ein Weg hinaus: Die Schweiz muss Steuerhinterziehung strafrechtlich gleich behandeln wie Steuerbetrug. Sie muss den staatlichen Schutz für inländische Steuerhinterzieher endlich aufgeben. Das wird all jenen zu Gute kommen, die ehrlich sind gegenüber dem Steueramt, denn jeder Franken, der hinterzogen wird, muss von jemand anderem versteuert werden, der nicht hinterzieht.














